Schöpfung bewahren

Landschaftsverbrauch stoppen!

Mit dieser Stellungnahme bezieht der Kirchenvorstand Stellung zu den möglichen Auswirkungen des IndustieParks Oberelbe (IPO)

Eine Petition, die unserer Haltung zum IPO entspricht, können sie hier untertützen.

Umweltprüfung zum 'Bebauungsplan Nr. 1 IndustriePark Oberelbe'
des Zweck­verbandes IndustriePark Oberelbe
Stellungnahme der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Pirna

Die folgende Stellungnahme darf gern als Argumentationshilfe verwendet werden. Schriftliche wie mündliche Zitierungen sind bitte mit einem Quellenvermerk zu versehen.

Der Kirchenvorstand nimmt namens der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Pirna hiermit Stellung zum o.g. Vorhaben. Leitgedanke der nachfolgenden Ausführungen ist in Anlehnung an die biblische Überlieferung, dass die Menschen den Auftrag haben, Gottes Schöpfung „zu bebauen und zu bewahren“ (Die Bibel, Buch Genesis, Kapitel 2, Vers 15). Wir begrüßen es daher ausdrücklich, dass die benachbarten Kommunen Pirna, Heidenau und Dohna die Initiative ergriffen haben, arbeitsfähigen Menschen der Region Zukunftsperspek­tiven in Industrie und Gewerbe zu eröffnen, Wertschöpfung zu ermöglichen und die demografische Entwicklung positiv zu beeinflussen. Dieses Ziel gilt es mit einem Mi­nimum an Ressourcen umzusetzen, um die natürlichen Lebensgrundlagen aller hier Betroffenen auch für künftige Generationen zu erhalten.

  1. unmittelbare Betroffenheit

Die Ev.-Luth Kirchgemeinde Pirna ist Eigentümerin und Betreiberin des Pirnaer Fried­hofs, Dippoldiswalder Straße 25 (Flst. Nr. 1271,1275, 1276/3 und 1277 der Gemarkung Pirna) mit derzeit rd. 7000 belegten Grablagern. Mit der Einrichtung eines Industrie­Parks Oberelbe (IPO) wäre bauzeitlich und dauerhaft die Gefährdung von Menschen zu befürchten. Darüber hinaus müsste sichergestellt werden, dass es zu keiner Stö­rung der Totenruhe kommt:

  1. Konfliktpotenzial Verkehr vs. Schutzgut Mensch: Die Dippoldiswalder Straße ist die einzige Zufahrtsmöglichkeit zum Pirnaer Friedhof  für Trauergesell­schaften, Friedhofsbesucher und -mitarbeiter, Bestattungsunternehmen und Handwerksbetriebe. Viele Betroffene sind alt oder Menschen in besonderer psychischer Verfassung. Es gibt keinen durchgehenden Fußweg am Friedhof, daher müssen die Besucher die Fahrbahn überqueren bzw. vom Parkplatz längere Strecken zu Fuß auf der Fahrbahn zurücklegen. Es ist daher zwingend zu vermeiden, dass für Errichtung und Betrieb des IPO auf der Dippoldiswalder Straße Durchgangsverkehr zugelassen wird (Baustellen-, Berufs- und Lieferverkehr, Schleichweg bei Stau auf der B 172a). Eine massiv zunehmende Verkehrsbelastung der bisher schwach frequentierten, verkehrsbe­ruhigten Straße würde insbesondere die erwähnten besonders schutzbedürftigen Personen­gruppen erheblich gefährden. Zur Vermeidung zusätzlicher Verkehrsbelastung  ein­schließlich der sekundären Wirkungen (Unfallgefahr, Lärm, Feinstaub) ist eine direkte Zufahrt zum IPO durch die Dippoldiswalder Straße auszuschließen (maximal Zufahrt für Feuerwehr, Rettungsdienst). Zwecks Vermeidung dieser Gefährdungen ist stattdessen eine alternative Verkehrsführung zu erarbeiten.
    Sollte an der Variante festgehalten werden, die Dippoldiswalder Straße als reguläre Verbindung zwischen der Stadt Pirna und dem IPO zu nutzen, ist ein Konzept zur Mini­mierung der verkehrsbedingten Gefährdungen zu erstellen und umzusetzen. Bestand­teile des Konzepts müssen mindestens sein:
  • Einrichtung eines durchgehenden Fußweges auf der Friedhofsseite sowie einer si­cheren Querungsmöglichkeit gegenüber dem Haupteingang
  • Ausgleich der durch die Einrichtung einer Bushaltestelle verloren gehenden Park­möglichkeiten in zumutbarer Entfernung.
  • Konfliktpotenzial Flächennutzung im IPO vs. Schutzgüter Wasser, Klima/Luft, Tiere/Pflanzen: Der Friedhof Pirna ist geprägt durch eine parkartige Gestaltung einschließlich wertvoller Pflanzengesellschaften (Bäume und Sträucher) im Waldteil, solitärer Altbäume und Lin­denalleen. Damit ist er zugleich Ruhe- und Rastplatz für durchziehende Vogelarten von der Elbaue zum Feistenberg, die dort u.a. auf Nahrungssuche gehen. Diese Vögel tragen dazu bei, das biologische Gleichgewicht auf dem Friedhof aufrechtzuerhalten (Zurückdrängen von schä­digenden Insekten). Es ist sicherzustellen, dass der parkartige Charakter des Friedhofes Pirna erhalten bleibt (keine negative Beeinflussung des Wasserhaushaltes, insbesondere wild abfließendes Wasser, keine Beeinträchtigung der Kaltluftströme, kein Eindringen von Neophyten, Neozoen, kein Abspülen von Pestiziden von versiegelten Flächen). In ei­nem ornithologischen Gutachten sind die Auswirkungen der IPO-Ansiedlung auf die Vogelwelt insbesondere auf dem Friedhof zu untersuchen und Vorschläge zur Ein­griffsvermeidung und -minderung auszuarbeiten.
  • Konfliktpotenzial Licht-/Lärmemissionen vs. Schutzgüter Mensch, Kultur: Der Friedhof Pirna ist nicht nur Begräbnisstätte für die Bewohner der Stadt Pirna und von deren Einzugsgebiet, sondern dient auch der Erholungsnutzung. Er stellt mit seiner Fläche von rund 7 ha eine grüne Oase im Pirnaer Stadtgebiet dar. Er ist nur 0,5 km vom IPO entfernt. Über die in Frage kom­menden Produktionsverfahren ist uns nichts bekannt, demzufolge auch nichts über die  im Zu­sammenhang mit Errichtung und Betrieb des IPO zu erwartenden Lärmemissionen. Vorsorg­lich weisen wir auf die einzuhaltende Totenruhe hin. Der Friedhof Pirna muss für seine Be­sucher ein Ort würdigen Gedenkens bleiben, und die Erholungsfunktion muss gewähr­leistet bleiben. Hierfür sind ein Licht- und ein Lärmschutzgutachten zu erstellen mit dem Ziel, die Auswirkungen auf das Friedhofsgelände zu prüfen und wirksame Gegen­maßnahmen festzulegen (insbesondere zum Zeitpunkt von Bestattungen, an Sonn- und Feiertagen).
  1. zu prüfende Auswirkungen auf weitere Schutzgüter

In allen folgenden Punkten gehen wir von einer Betroffenheit Pirnaer Kirchgemeindeglieder aus. Die Nummerierung folgt der in Ihrem Anschreiben enthaltenen Gliederung:

2.2 Schutzgut Mensch

Die vom Zweckverband IPO erhofften 3000 hochwertigen Arbeitsplätze sind ein starkes Argument. Al­lerdings sind in den drei beteiligten Städten Pirna, Heidenau und Dohna (im weiteren IPO-Kommunen genannt) weder gegenwärtig, noch kurzfristig die für den IPO benötigten Arbeit suchenden Fachkräfte vorhanden (weder ist ein „Umlenken“ des kompletten - an Hand des Anteils an der Gesamtbevölkerung des Landkreises geschätzten- anteiligen Auspendlerüberschusses der IPO-Kommunen realistisch, da ein wesentlicher Teil der Betroffenen in die Landeshauptstadt Dresden pendelt, noch stehen dort aktuell ausreichend Arbeitslose zur Verfügung, vgl. S. 30f.). Abgesehen von Straßen ist keine Verkehrsanbin­dung des IPO-Gebiets gegeben. Die Folge wäre: Bauzeitlich und dauerhaft wäre weiträumig eine erheb­liche Veränderung der Verkehrsströme aus den übrigen Kommunen des „Wirtschaftsraumes“ und dar­über hinaus zu erwarten, sowohl im Individual-, als auch im Lieferverkehr. Die Staugefahr insbeson­dere im Stadtgebiet Pirna, aber auch auf der Bundesautobahn  (BAB) 17 und der Bundesstraße  (B) 172a würde steigen. Wir fordern eine realistische Simulation der Verkehrsströme mindestens in den Kommunen des IPO sowie in der Landeshauptstadt Dresden einschließlich der resultierenden Lärm- und Feinstaubbelastung in den von erheblicher Veränderung betroffenen Bereichen sowie dort, wo Grenzwertüberschreitungen bereits jetzt drohen bzw. bereits eingetreten sind. Produk­tionszweige, die in einem Zusammenhang mit Waffenproduktion, Explosionsgefährdung, Strah­lung, möglichem Austritt von festen, flüssigen oder gasförmigen Gefahrstoffen stehen, sind von vornherein auszuschließen!

2.3 Schutzgut Fläche/Boden

Boden ist nicht vermehrbar, Bodenverlust faktisch nicht ausgleichbar. Durch den IPO sollen  140 ha erstmals in Anspruch genommen werden, davon allein 90 ha im vordringlichen Bedarf. Das Vorhaben läuft der beschlossenen Strategie des Freistaates Sachsen entgegen, den Flächenverbrauch durch Ver­siegelung zu stoppen. Zugleich würde durch die Verringerung bisher landwirtschaftlich genutzter Flä­chen der Preisdruck für die verbleibende landwirtschaftliche Nutzfläche im Betrachtungsraum erhöht. – Es liegt kein Nachweis eines konkreten Unternehmens vor, welches zusammenhängende Flächen in der Größenordnung des IPO benötigt. Seit Jahren werden in den IPO-Kommunen zahlreiche erschlos­sene, verkehrlich gut angebundene Flächen in Gewerbegebieten zur Vermarktung angeboten, aber nur von kleinen und mittleren Unternehmen in Anspruch genommen. Bis heute stehen Restflächen, sowie nach Revitalisierung auch große zusammenhängende Industriebrachen potentiellen Nutzern zur Ver­fügung. Im Ergebnisbericht zur Standorteinordnung des IPO sind an kurz- bzw. mittelfristig nutz- bzw. entwickelbaren Flächen benannt (Tabellen 2-4):

  • in Dresden-Südost > 30 ha
  • in Heidenau > 20 ha
  • in Pirna und Lohmen > 15 ha
  • in Königstein > 40 ha.

Auf detaillierte Betrachtungen dieser und weiterer Flächen zur alternativen Bedarfsdeckung wurde in allen bisher vorgelegten Unterlagen verzichtet. Diese Dokumente zeigen aber, dass sich der für den IPO reklamierte Flächenbedarf grundsätzlich decken lässt (weitgehend), davon zusammenhängend über 40 ha geeignet für Industrieansiedlung an einem Einzelstandort (Königstein) in akzeptabler Entfernung zur Autobahn (ca. 15 min Fahrzeit nach Fertigstellung der Südumfahrung Pirna). Flächen für Kompen­sationsmaßnahmen würden in diesem Fall voraussichtlich nicht oder nur in geringem Umfang benö­tigt. Die an gleicher Stelle angeführten Hemmnisse für eine Nutzbarmachung insbesondere der Indust­riebrachen sind keinesfalls nachvollziehbar, sofern der gleiche politische Wille, Beharrlichkeit und die gleiche (finanzielle) Risikobereitschaft für die Realisierung dieser nachhaltigen Variante eingesetzt würden, statt weiteren Flächenverbrauch zu präferieren.  Wir fordern eine realistische, sinnvolle und nachhaltige Alternative zu entwickeln und umzusetzen, die  die gewerbliche Entwicklung der drei beteiligten Kommunen unter Nutzung bestehender Industriebrachen nachhaltig voran­bringt.

2.4 Schutzgut Wasser

Der Wasserbedarf für den IPO müsste in bisher unbekannter Menge sichergestellt werden, da kein kon­kreter Nutzer bekannt ist. Zudem besteht in Gewerbegebieten ein hoher Versiegelungsgrad. Auf Grund der hohen Reliefenergie ist insbesondere auf die Gefahr wild abfließenden Wassers zu verweisen. Die benachbarten Vorfluter Müglitz und Seidewitz sind bei Starkniederschlägen nicht in der Lage, zusätz­lich anfallendes Oberflächenwasser aus dem IPO aufzunehmen. Für die unmittelbar angrenzenden Ortslagen Krebs und Pirna-Pipendorf war bzw. bleibt es bereits ohne IPO schwierig, ein angemessenes Hochwasserschutzniveau zu realisieren. Wir fordern ein umfassendes Konzept zur nachhaltigen Wasserbereitstellung unter Schonung der Grundwasserressourcen, zur Abwasserentsorgung, Grundwasserneubildung und Vermeidung jeglicher Schlechterstellung benachbarter Ortslagen hinsichtlich des Hochwasserschutzes.

2.5 Schutzgut Klima / Luft

Unser Zeitalter ist geprägt vom globalen Klimawandel. Durch Flächenversiegelung und Abgabe von Prozesswärme bisher unbekannten Gewerbes ist mit einer Beeinflussung des lokalen Klimas in nicht unerheblichem Umfang zu rechnen. Die Unterbrechung vorhandener Grünzüge als Kaltluftentste­hungsgebiete ist in den IPO-Planungen einkalkuliert. Weiterhin ist zu erwarten, dass benachbarte Siedlungsbereiche von Emissionen von Feinstaub während Bau und Betrieb des IPO betroffen sind. Wir fordern einen Ausschluss von Gewerbe, welches lokal, indirekt durch Transportprozesse sowie Produktion anderenorts Naturzerstörung (insbesondere von Waldgebieten) oder erhebliche Freisetzung klimaschädlicher Stoffe bewirkt. Wir fordern zudem die Aufrechterhaltung beste­hender Grünzüge, eine Untersuchung der Beeinflussung von Kaltluftströmen und der Feinstaub­belastung der betroffenen Siedlungsbereiche sowie sicherzustellen, dass die klimatischen Ver­hältnisse kleinräumig bestehen bleiben und Grenzwerte hinsichtlich Feinstaubbelastung nicht überschritten werden.

2.6 Schutzgut Tiere / Pflanzen

Die für die vorhandene FFH-Gebiete und die festgesetzten Lebensraumtypen geltenden Restriktionen sind einzuhalten. Für die übrigen, landwirtschaftlich genutzten Flächen des IPO-Gebiets gehen wir da­von aus, dass Lebensräume seltener, (streng) geschützter Tier- und Pflanzenarten von dem Vorhaben nicht unmittelbar betroffen wären. Jedoch werden als indirekter Effekt von Baumaßnahmen mit er­heblicher Erdbewegung häufig Neophyten eingetragen, die die lokale Pflanzenwelt zurückdrängen und das Erscheinungsbild der Landschaft verändern. Ein wesentliches Element für das Fortbestehen von Nahrungsketten, aber auch als Wirtschaftsfaktor (Obstbau, Imkerei) sind Insekten. Diese sind in erheb­lichem Maß durch Lichtverschmutzung bedroht. Wir fordern, die Auswirkungen auf bestehende Schutzgebiete und Lebensraumtypen zu prüfen, sicherzustellen, dass keine Neophyten oder Neozoen in die Umgebung eingetragen werden und weitere Lichtverschmutzung zu vermeiden.

2.7 Schutzgut Landschaft / Landschaftsbild

Wesentliche Teile des IPO liegen im Landschaftsschutzgebiet. Bereits durch die Errichtung überregio­naler Verkehrsinfrastruktur (BAB 17, B 172a) wurde über einen erheblichen Eingriff in Natur und Land­schaft eine Vorbelastung geschaffen, durch den der Anteil unzerschnittener Flächen in der Region un­wiederbringlich verringert wurde. Dieser Umstand wurde in der Machbarkeitsstudie Feistenberg als „relativierend“ für die Bewertung der Schwere von Folgebelastungen angeführt! Da die nun festzustel­lende Anziehungskraft des Straßenbaus auf Folgestrukturen wie Gewerbeflächen am Rand der Altstadt von Dohna und aktuell den IPO damals nicht mitbetrachtet wurde und eine schleichende Land­schaftszerstörung durch schrittweise Umnutzung nicht akzeptabel ist, müssen die jüngeren Verände­rungen einschließlich des Straßenbaus im Zusammenhang betrachtet werden. Das IPO-Gebiet ist als Hochlage weithin einsehbar, insbesondere aus dem Osterzgebirge und der unmittelbar benachbarten Ortslage Krebs. Der Landschaftscharakter „ohne Fernstraßen, ohne IPO“ ist geprägt vom einmaligen Eindruck der weiten Landschaft des  Elbtalschiefergebirges im Osterzgebirgsvorland mit seinem Wech­sel von Tälern und langgestreckten Höhenrücken, den einzeln aufragenden Tafelbergen  der Sächsi­schen Schweiz, landwirtschaftlich genutzten Hochflächen und Wäldern sowie historisch gewachsenen Waldhufendörfern und Städten in den Tallagen (Pirna, Dohna). Singuläre Gewerbegebiete auf Hochflä­chen gehören nicht dazu. Nachts und in der dunklen Jahreszeit ist mit erheblicher Lichtverschmutzung zu rechnen. Wir fordern, das LSG Großsedlitzer Elbhänge und Großflächen vollumfänglich aufrechtzuerhalten, Vorbelastungen bei der Bewertung geplanter Eingriffe als erschwerende Faktoren zu berücksichtigen, die weitere Landschaftszersiedelung zu stoppen und jüngere Fehlentwicklungen nicht fortsetzen. Darüber hinaus darf das Netz von Wander- und Radwegen nicht beeinträchtigt werden.

2.8 Schutzgut Kultur

1. Mit dem Barockgarten Großsedlitz befindet sich in unmittelbarer Nachbarschaft zum IPO-Gebiet ein Element der Kulturlandschaft mit überregionaler Bedeutung, dessen Erhaltung hoher Sensibilität und hohen Aufwandes bedarf, das zugleich auf Grund seiner Attraktivität einen bedeutenden Wirtschaftsfaktor darstellt. Wir fordern sicherzustellen, dass das Umfeld des Barockgarten frei bleibt von architektonischen Fremdkörpern, jeglicher Verkehrs-, Lärm- und Staubbelastung, negativer Beeinflussung des Wasserhaushaltes, der Windverhältnisse und des Eindringens von Neophyten und Neozoen – auch über die Sichtachsen hinaus.

2. Beginnend im Pirnaer Ortsteil Zuschendorf verläuft über Krebs die Trasse des früheren Kirch- bzw. Leichenweges nach Dohna. Bis ins 16. Jahrhundert verfügte Zuschendorf weder über eine eigene Kirche, noch einen Friedhof, sondern war nach Dohna eingepfarrt. Diese Beziehung hat sich im Bewusstsein der lokalen Bevölkerung erhalten. „Fläche A“ des IPO liegt auf dieser Trasse.  Wir fordern, diese historische Wegebeziehung aufrechtzuerhalten.

3. Eingriffsregelung

Die Errichtung eines IPO würde ein Großvorhaben darstellen, welches mit erheblichen Eingriffen in zahlreiche Aspekte von Natur und Landschaft verbunden ist. Über die unmittelbaren Auswirkungen hinausgehend müssen die Effekte in Wechselwirkung mit den Folgewirkungen weiterer realisierter und geplanter Großvorhaben betrachtet werden, u.a. Errichtung der BAB 17, B 172 a, B 172neu und Hochgeschwindigkeitsbahnstrecke Dresden-Prag. Wir gehen von einem Summationseffekt mit gravierenden Folgen aus. Auf Grund dieser massiven Vorbelastungen in Folge jüngerer Eingriffe und absehbarer künftiger Großvorhaben im Betrachtungsgebiet fordern wir, dass die notwendigen Kompensationsmaßnahmen für die Errichtung eines IPO einschließlich der im städtebaulichen Rahmenplan abgeschätzten Defizite vollständig vor Realisierung der eigentlichen Maßnahme und in engstem räumlichen und sachlichen Zusammenhang zu den geplanten Eingriffen erfolgen. 

IPO Stelllungnahme KV Pirna
Schöpfung bewahren